GEG2023, EnSimiMaV, Energieaudit nach EDL-G, Betreiberpflichten bspw. Energetische Inspektion nach GEG §74 … doch eigentlich wollen Sie Energie sparen und den Wahnsinn mit Fakten ablösen? Wir sind Ihr technischer Ansprechpartner und streben eine langfristige Zusammenarbeit mit unseren Kunden an. Unser Anspruch ist es, Ihre Zeit wertzuschätzen, indem wir diesen Part für Sie übernehmen und transparente und aussagekräftige Entscheidungsvorlagen ausarbeiten. Die Erarbeitung von Effizienzmaßnahmen ist unsere Kernkompetenz, dabei steht eine funktionierende Anlagentechnik, welche ebenso zukunftsfähig ist im Vordergrund.
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Als Betreiber einer Liegenschaft oder eines Nichtwohngebäudes ist das Aufspüren von Energieeinsparpotenzialen ein Prozess, welcher nicht zum Tagesgeschäft gehört. Wir
unterstützen Sie gern, indem wir Energieeinsparpotenziale Aufdecken und Ihnen eine aussagekräftige Entscheidungsgrundlage bieten.
Es wird der Ist-Zustand analysiert und mit Referenzprojekten abgeglichen, sodass eine Effizienzklasse ermittelt werden kann. Im Folgeschritt werden zukünftige
Versorgungsbereiche oder Umstrukturierungen in der prognostizierten Energiebilanz berücksichtigt, sodass die Bedarfswerte Grundlage für die Maßnahmenentwicklung sind.
Die Energieeinsparmaßnahmen werden hinsichtlich ihrer technischen Machbarkeit festgelegt und nach Kriterien wie beispielsweise Energieeinsparung, technischer Notwendigkeit,
Amortisation, Lebenszykluskosten und CO2-Einsparung sortiert. Ergebnis der Beratung ist ein speziell auf das Projekt abgestimmtes Sanierungskonzept für die Zukunft, dessen
Umsetzung und Baubegleitung unter Berücksichtigung von möglichen Förderzuschüssen realisiert werden kann.
Die Vorgehensweise ist Grundlage unserer Beratungsleistung. Neben der Energieberatung dürfen wir als eingetragener Auditor für Ihre Liegenschaft Energieaudits nach EDL-G
erstellen. Fragen Sie uns unverbindlich an, wir helfen Ihnen auch gerne bei der Beantragung von Fördermitteln, denn die Beratungsleistung wird bezuschusst.
Ein Energieaudit ist eine systematische Untersuchung des Energieverbrauchs eines Gebäudes oder Unternehmens, um Einsparpotenziale zu identifizieren und Maßnahmen zur Energieeffizienz zu empfehlen. Dabei werden verschiedene Aspekte wie Gebäudehülle, Heizung, Lüftung, Klimatisierung, Beleuchtung und Prozessabläufe betrachtet. Die DIN EN 16247 ist eine Norm für die Durchführung von Energieaudits in Unternehmen. Sie legt die Anforderungen für die Durchführung von Energieaudits in Unternehmen fest und dient als Leitfaden für Energieberater und Unternehmen. Ein Energieaudit nach DIN EN 16247 umfasst verschiedene Schritte, wie beispielsweise eine Bestandsaufnahme des Energieverbrauchs, eine Analyse der energetischen Schwachstellen und Potenziale sowie die Erstellung eines Maßnahmenkatalogs zur Verbesserung der Energieeffizienz. Die Umsetzung von Maßnahmen zur Energieeffizienz kann zu erheblichen Kosteneinsparungen und einer Reduktion von Treibhausgasemissionen führen. Energieaudits können daher für Unternehmen und Gebäudebetreiber eine wichtige Grundlage für die Optimierung ihres Energieverbrauchs darstellen. Auf der offiziellen Homepage des Deutschen Instituts für Normung e.V. (DIN) können Sie weitere Informationen zur DIN EN 16247 finden: Mehr erfahren
Ist ein Dokument, das den Nachweis erbringt, dass ein Neubau oder eine umfangreiche Sanierung eines Gebäudes die Anforderungen des GEG erfüllt. Das Dokument enthält eine
Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs und des Transmissionswärmeverlusts des Gebäudes. Die Berechnungen werden auf der Grundlage der Baupläne und technischen Daten des
Gebäudes durchgeführt. Dabei werden verschiedene Faktoren wie die Gebäudehülle, die Heizungsanlage, die Lüftungsanlage und die Beleuchtung berücksichtigt. Das Ziel ist es, den
Energiebedarf des Gebäudes so weit wie möglich zu reduzieren und den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern.
Der GEG-Erfüllungsnachweis muss bei der Baugenehmigung vorgelegt werden und ist für die Einhaltung der Vorgaben des GEG von entscheidender Bedeutung. Ohne diesen Nachweis ist
es nicht möglich, eine Baugenehmigung für ein neues Gebäude oder eine umfangreiche Sanierung zu erhalten.
Im Rahmen der energetischen Inspektion von Klimaanlagen wird die Effizienz der Klimaanlage anhand von Messungen und Überprüfungen der Anlage und ihrer Komponenten bewertet. Dabei werden Faktoren wie die Leistung der Klimaanlage, der Zustand der Filter, die Dichtheit der Leitungen, die Wartung der Anlage und die Betriebsbedingungen untersucht. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Inspektion werden Empfehlungen zur Optimierung der Energieeffizienz der Klimaanlage gegeben. Die Umsetzung dieser Empfehlungen kann zu erheblichen Kosteneinsparungen und einer Reduktion des Energieverbrauchs und der Treibhausgasemissionen führen. Das GEG schreibt die Betreiberpflicht zur Durchführung einer Inspektion für Lüftungs- und Kälteanlagen, welche älter als zehn Jahre sind und eine Nennleistung für den Kältebedarf von mehr als 12kW aufweisen, vor.
Als gelisteter Energieberater stehen wir Ihnen zur Seite und beraten Sie gern. Vor Ort erfassen wir den Bestand und legen Ihnen innerhalb einer Ist-Bewertung den Zustand der Technik bzw. des Gebäudes dar. Vorschläge zu Maßnahmen, um den Betrieb aufrecht zu erhalten bzw. das energietechnische Niveau zu verbessern sind Hauptbestandteil unserer Arbeit. Wir zeigen Ihnen Energiesparpotenziale auf und geben Ihnen einen möglichen Fahrplan für die Zukunft.
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